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Willkommen zum Online Kiri-Online Shop - dein einfacher und effizienter Weg, um Kiri Bäume direkt zu

erwerben und Teil einer nachhaltigen, profitablen Zukunft zu sein.

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individuelle Kiri-Anzahl.

Nachdem du dich für ein Kiri-Set entschieden hast, erhältst du ein Baumzertifikat, das dich als Pächter der Anbaufläche und Eigentümer der Kiri-Bäume ausweist.

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Kauf online ab.

Nach deinem Kauf sorgen unsere hervorragend ausgebildeten Agrarspezialisten für eine optimale und umweltgerechte Pflege deiner Bäume. Das alles ist bereits im Baumpreis enthalten, es entstehen also keine zusätzlichen Kosten.

Wir pflanzen, pflegen, ernten und verkaufen für dich.

Ernte bereits nach 8 – 12 Jahren. Zu diesem Zeitpunkt liefert jeder Kiri-Baum ca. zwei Kubikmeter Edelholz der Holz-Qualität C, welches auf dem Holzmarkt einen Preis zwischen € 850,- und € 1.250,- pro Kubikmeter erzielen kann.

KIRI DIREKTKAUF VERTRAG

Grundlagen Kiri Kauf & Service Vertrags

Bitte lies  Grundlagen des Vertrages, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Widerrufsbelehrung.

  • PACHT UND KAUF

    I. PACHT & KAUF



    Der/die im Formular angegebene Person kauft von der LSG die  angegebene Anzahl an Kiri-Bäumen der anzulegenden LSG Plantage „ KIRIANA ONE“



    Der Kaufpreis beinhaltet:



    · die ausgewählte Anzahl der Kiri-Bäume (inkl. Einpflanzung)



    · die Pacht der Ackerfläche



    · die professionelle Hege & Pflege der Bäume und Plantagen



    · Der Ernte- und Verkaufsauftrag



    Der Kaufpreis ist innerhalb von 7 Tagen nach Unterzeichnung des Kaufvertrags ohne Abzug zu leisten. Danach erhält der Unterzeichnende ein Baumzertifikat, in dem die gekauften Bäume, sowie die gepachtete Fläche aufgeführt sind und ihn als Eigentümer bzw. Pächter ausweisen.



  • BERECHNUNGSGRUNDLAGE PRO KIRI

    BERECHNUNGSBEISPIEL 



    1 KIRI BAUM

    -----------------------------------

    Ackerfläche: 0,00125 Hektar

    --------------------------------



    1 KIRI BAUM 

    STÜCKPREIS: 130,00 €

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    PACHT ACKERFLÄCHE 

    12 JAHRE

    --------------------------------



    PACHTPREIS PRO HEKTAR 200€

    --------------------------------------



    PACHTPREIS PRO BAUM 3€ 

    12 JAHRE  X   0,0125 HA  X  200€

    --------------------------------------



    HEGE & PFLEGE 66€

    ANZAHL BÄUME X   12 JAHRE X  5,50 €

    --------------------------------------



    GESAMTPREIS PRO KIRI 199€



  • DIENSTLEISTUNG

    II. DIENSTLEISTUNG



    Der/die Unterzeichnende erteilt der LSG den Auftrag, die gekauften Kiri-Bäume selber oder durch Dritte während der Standzeit auf der Plantage zu pflegen und die Plantage zu bewirtschaften. 



    Außerdem bemächtigt der/die Unterzeichnende die LSG nach Ernte der Bäume, zum Verkauf dieser nach bestmöglichem Preis. 



    Der Verkaufsertrag wird dem Käufer, nach Abzug einer Verkaufsprovision von 25%, binnen 14 Tagen auf sein Konto gutgeschrieben.

  • WIDERUFSBELEHRUNG

    Widerrufsbelehrung



    Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die

    Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, die LSGSE., mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.



    Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.



    Folgen des Widerrufs



    Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. 



    Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

  • AGB´S

    1. Einleitung



    1.1. Auf den Plantagen der Lionstarter Group SE. (LSG)



    werden Kiri/Paulownia Bäume gemäß einem eigens entwickelten, nachhaltigen und systematischen Plantagenmanagement angepflanzt und bewirtschaftet. Die Pflege erfolgt nach ökologischen Standards unter Einhaltung der internationalen Richtlinien betreffend nachhaltige Forst- und Plantagenwirtschaft.



    1.2. Die LSG pflanzt grundsätzlich Kiri-Bäume auf ihren Plantagen.



    1.3. Die Paulownia Bäume aus dem Bestand der LSG sollen im normalen und zu erwartenden Geschehensablauf über 12 Jahre zu abholzbaren Bäumen heranwachsen. Der Baumbestand wird bei Erreichen der Schlagreife geerntet.



    2. Kaufgegenstand / Risiko



    Der Käufer ist sich bewusst, dass er ein Naturprodukt erwirbt und das qualitative und quantitative Ergebnis der Aufzucht von Baum zu Baum unterschiedlich sein kann. Ausserdem ist sich der Käufer bewusst, dass ein etwaiger Gewinn aus dem Verkauf des Holzes der von ihm erworbenen Bäume von der erzielten Holzqualität dieser Bäume und den auf dem Holzmarkt für diese Bäume erzielbaren Preisen abhängt. Der Käufer ist sich auch bewusst, dass der Kauf von Bäumen ein mittel- bis langfristiges Engagement darstellt.



    3. Kaufvertrag



    3.1. Mit Unterzeichnung des Kaufvertrags kauft der Käufer von der LSG die gewählte Anzahl an Kiri-Bäumen zum vereinbarten Preis.



    3.2. Das Zustandekommen eines Kaufvertrags setzt den Abschluss des integrierten Dienstleistungsvertrags und die Erteilung des integrierten Verkaufsauftrags für das Holz nach Schlagung der Bäume voraus.



    3.3. Der Kaufpreis für die vom Käufer gekaufte Anzahl Bäume ergibt sich aus dem Vertrag/Bestellschein und ist innerhalb von 7 Tagen nach Unterzeichnung des Vertrages/Bestellscheins ohne Abzug zu leisten.



    3.4. Die LSG verpflichtet sich, die für die Standzeit der Bäume auf



    der Plantage budgetierten Kosten für die Pflege und Ernte der Bäume auf dem Konto der LSG zu separieren und damit die Kosten aus dem Dienstleistungsvertrag zu sichern.



    3.5. Durch den Kauf der Bäume, welche in Südeuropa gepflanzt wer- den, die Eintragung des Käufers in die Inventarisierungsliste und die Mitteilung der in der Baumerwerbsurkunde angegebenen Baumnummern im Wege der Aushändigung der Baumerwerbsurkunde erwirbt der Käufer nach Maßgabe von Ziffer 7 das Eigentum an den von ihm gekauften Bäumen sowie das Recht, die den erworbenen Bäumen auf der Plantage zugeordneten Flächen für die Laufzeit von 12+2 Jahren ab Einpflanzung auf der Plantage zur Aufzucht der Bäume zu nutzen.



    3.6. Bei Überschreitung der vertraglich festgelegten Zahlungsfristen um mindestens 10 Tage und solange LSG den vollständigen Kaufpreis nicht erhalten hat, kann die LSG jederzeit und ohne Angabe von Gründen vom Kaufvertrag und dem Dienstleistungsvertrag zurücktreten. Die bereits gezahlten Beträge werden dann nach Abzug einer Kostenpauschale von 10% vom Gesamtkaufpreis, innerhalb von 4 Wochen erstattet.

    3.7. Die von LSG zum Kauf angebotenen Bäume stehen vor der Übertragung des Eigentums auf den Käufer rechtmäßig und uneingeschränkt im Eigentum der LSG. Jegliche weitere Gewährleistung wird, vorbehaltlich Ziffer 8.1, ausgeschlossen.



    4. Dienstleistungsvertrag



    4.1. Der Käufer beauftragt und ermächtigt LSG, bestmögliche Handlungen vorzunehmen, welche zur Wertentwicklung und Werterhaltung der Bäume notwendig sind.



    4.2. Damit für ideale Wachstumsbedingungen gesorgt ist, wird die LSG regelmäßig Pflegearbeiten vornehmen, um dadurch den Bäumen möglichst ein Optimum an Nährstoffen, Raum und Licht zu verschaffen. Die Handlungen zur Hege und Pflege der Bäume, sowie der genaue Zeitpunkt der Schlussernte werden unter folgenden Aspekten von der LSG bestimmt: Wachstumsprofil und Größe der Bäume, ökonomische Faktoren, wie dem Marktpreis für Edelhölzer, rechtliche Verpflichtungen.



    4.3. Der Dienstleistungsvertrag sowie das Nutzungsrecht gemäß Ziffer 3.5 bzw. 3.6 endet mit Ernte der Bäume und dem Transport der Bäume zur nächstgelegenen Plantagenstraße.



    5. Verkaufsauftrag



    5.1. Der Käufer beauftragt hiermit die LSG, das Holz der Bäume für den Käufer meistbietend zu verkaufen und den Netto-Holzerlös aus dem Verkauf minus der Provision dem Käufer auszuzahlen. Durch den Verkaufsauftrag ist die LSG bevollmächtigt, die Stämme und das Kronenholz nach Maßgabe der nachstehenden Bestimmungen dieser Ziffer 5 in eigenem Namen und auf Rechnung des Käufers für diesen an Dritte zu verkaufen, zu übereignen und Dritten hieran Eigentum zu verschaffen. LSG führt bereits vor der Ernte Verhandlungen mit Abnehmern und schließt im Idealfall vor der Ernte Abnahmeverträge ab.



    5.2. Der Bruttoerlös entspricht demjenigen Preis, welchen die LSG beim Verkauf des Holzes der Bäume des Käufers erzielt und der tatsächlich gezahlt wird. Der Nettoerlös entspricht demjenigen Betrag, welcher auf das Konto des Käufers, nach Abzug der Verkaufsprovision von 25% zu überweisen ist.



    5.3. LSG überweist auf das Konto des Käufers den unverzinsten Nettoerlös innerhalb von 30 Tagen nach Eingang des Betrages vom Holzkäufer.



    6. Plantagenflächen



    6.1. Alle Plantagenflächen sind Eigentum der LSG.



    6.2. Mit der Ernte der Bäume erlischt das Recht auf die Nutzung



    der Plantagenfläche. Für die Verwertung und Bereinigung der auf der Plantagenfläche zurückbleibenden organischen Restmasse ist die LSG auf eigene Kosten verantwortlich.



    7. Eigentumsübergang



    7.1. Nach Unterzeichnung des Kaufvertrags und Überweisung des Kaufpreises auf das Konto der LSG werden die Käuferdaten in die Inventarisierungsliste eingetragen und der Käufer erhält ein Baumzertifikat. Jeder Baum ist nummeriert. 



    7.2. Der Käufer kann seine Bäume jederzeit, jedoch nur mit Weitergabe aller Rechte und Pflichten aus dem Kaufvertrag, ein- schließlich der sich aus diesen AGB ergebenden Rechte und Pflichten, einem Dritten verkaufen und diesem das Eigentum übertragen. Der Dritte wird in die Inventarisierungsliste erst dann eingetragen, wenn die in der Inventarisierungsliste aktuell registrierte Person das vollständig ausgefüllte und unterzeichnete Übertragungsformular zugestellt hat. Das Formular kann bei der LSG zum gegebenen Zeitpunkt angefordert werden. Ohne diese Meldung gilt gegenüber LSG die letzte gemeldete Person Gemäss Inventarisierungsliste als Eigentümer der Bäume.



    7.3. Das Baumzertifikat gilt nicht als Wertpapier im Rechtssinne.



    8. Haftung & Zusicherungen



    8.1. LSG gewährleistet dem Käufer, falls ein oder mehrere Bäume in den ersten zwei Jahren nach der Einpflanzung auf der Plantage nicht anwachsen sollten, werden diese Bäume kostenfrei ersetzt.



    Vertragsergänzungen- oder Änderungen können nur einvernehmlich erfolgen und sind nur in schriftlicher Form gültig. Der Schriftform gleichgestellt sind elektronische Übermittlungen, die eine dauerhafte Aufzeichnung ermöglichen (wie Fax oder E-Mail).



    8.2. LSG haftet in jedem Fall nicht für Schäden, die aufgrund höherer Gewalt entstehen.



    8.3. Schadenersatzansprüche gegenüber LSG beschränken sich



    auf Schäden, die LSG vorsätzlich oder grobfahrlässig verschuldet hat.



    8.4. Durch die getrennten Besitzverhältnisse bleibt der Käufer der Kiri-Bäume stets Eigentümer. Auch bei einer eher unwahrscheinlichen Insolvenz der Gesellschaft, kann der Baumeigentümer seinen Baumbestand verkaufen oder durch andere Verwalten lassen. Die Bäume sind Eigentum des Käufers und nicht Teil einer eventuellen Konkursmasse.



    9. Kontrolle und Ernte



    9.1. Der Käufer kann seine Kiri-Bäume nach Absprache mit der



    jeweiligen Plantagenverwaltung der LSG besichtigen.



    9.2. Die LSG sieht die Schlussernte nach 12 Jahren, gerechnet ab Anpflanzung auf der Plantage, vor. Sollte es auf Grund von klimatischen und/oder technischen Umständen zu Wachstumsverzögerungen gegenüber der Entwicklungs- Planung kommen, behält sich die LSG vor, die Ernte/ Schlagung um bis zu 2 weitere Jahre hinauszuschieben. LSG erhält für die Ernte und den Holzverkauf eine Provision über 25% des Bruttoerlöses.



    9.3. Die endgültige Entscheidung für die Auswahl und den Schlagungszeitunkt der Bäume obliegt der LSG.







    10. Vertragsergänzungen/-änderungen



    Baumnummern des Käufers, sowie Standort- und Zuordnungsdaten der gekauften Bäume, werden in dem Baumzertifikat angegeben.



    11. Datenschutz



    Der Käufer erklärt sich hiermit einverstanden, dass LSG zwecks Erfüllung der Verträge Daten des Käufers/Eigentü- mers bearbeitet und elektronisch speichert.



    12. Mitteilungen



    LSG informiert den Käufer regelmässig, mindestens einmal jährlich, über die Aktivitäten und Entwicklung auf den Plantagen.



    13. Salvatorische Klausel



    Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird da - durch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine solche wirksame Bestimmung zu ersetzen, die den wirtschaftlichen Zielen der Parteien in rechtlich zulässiger Weise am nächsten kommt. Entsprechendes gilt im Falle einer Vertragslücke.

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